Landesfischereiverband Salzburg

Informationen

Gemäß dem Fischereigesetz ist der Landesfischereiverband die Pflichtvereinigung der Fischereiberechtigten an einem im Lande Salzburg gelegenen Fischwasser und der Inhaber von Jahresfischerkarten. Der Landesfischereiverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes mit dem Sitz in Salzburg. Er ist berechtigt, das Salzburger Landeswappen zu führen.Er ist örtlich in sechs Bezirke gegliedert, die mit den politischen Bezirken ident sind.Die Organe des Verbandes sind: der Landesfischertag, der Landesfischereirat, der Landesfischermeister (Landesfischermeister-Stellvertreter), das Ehrengericht, der Bezirksfischertag, der Bezirksfischereirat, der Bezirksfischermeister (Bezirksfischermeister-Stellvertreter). Grundsätzlich üben die Organe ihr Amt ehrenamtlich aus. Hilfsorgan des Landesfischereiverbandes ist das Sekretariat unter der Leitung eines Geschäftsführers.Der Landesfischereiverband ist berufen, neben der Erfüllung der ihm in diesem Gesetz übertragenen Aufgaben das allgemeine Interesse an einer sachgerechten Fischereiwirtschaft im Land sowie unter Bedachtnahme darauf die Interessen der in diesem Wirtschaftszweig tätigen Personen wahrzunehmen. Insbesondere obliegen ihm:

die Förderung der Fischerei einschließlich der Ausbildung und Schulung der Bewirtschafter, der Fischereiausübungsberechtigten und der Fischereiaufsichtsorgane;

die Beratung der Landesregierung und anderer Behörden und aller sonst an der Fischerei und Wasserwirtschaft beteiligten Stellen und Personen durch Abgabe von Stellungnahmen und Beistellung von Sachverständigen;

die Führung des Fischereibuches;

die Überwachung und statistische Auswertung des Besatzes und der Fangergebnisse;

die Durchführung von Maßnahmen zur Erhaltung der heimischen Wassertiere.

Mitglieder des Landesfischereiverbandes sind die Fischereiberechtigten an einem im Land Salzburg gelegenen Fischwasser und die Inhaber von gültigen Jahresfischerkarten.

weitere Informationen unter Landesfischereiverband Salzburg